Compliance-Management-System für Stadtwerke als Branchenlösung

Compliance-Management-System für Stadtwerke als Branchenlösung

Stadtwerke können sich ein einheitliches Compliance-Management-System teilen. Aufgrund der Ähnlichkeiten zwischen Dienstleistungen, Anlagen, Einrichtungen, betrieblichen Abläufen und Kunden gleichen sich die Risiken und Rechtspflichten zur Risikoabwehr. Sponsored Post von RACK Rechtsanwälte

Mit dem Compliance-Management-System werden sechs Organisationspflichten mit dem Ziel erfüllt, den Vorwurf des Organisationsverschuldens zu vermeiden. Zur Organisation verpflichtet sind die Vorstände und Geschäftsführer. Sie haben zu veranlassen, dass

  • ERSTENS alle Rechtspflichten des Unternehmens ermittelt werden, um die typischen Risiken des Unternehmens abzuwenden und Schäden zu vermeiden,
  • ZWEITENS die festgestellten Pflichten auf Mitarbeiter delegiert werden, damit sie auch erfüllt werden können,
  • DRITTENS die Pflichten regelmäßig aktualisiert werden, weil sich im Durchschnitt monatlich etwa 10 % der Pflichten ändern,
  • VIERTENS die Pflichten eingehalten werden,
  • FÜNFTENS die Einhaltung der Pflichten kontrolliert werden und
  • SECHSTENS alle Organisationspflichten dokumentiert werden, weil Vorstände und Geschäftsführer die Beweislast tragen und ihre Pflichterfüllung im Schadensfalle beweisen müssen.

Vier Vorteile hat die Branchenlösung für alle Stadtwerke

 

STANDARDISIERUNG UND MEHRFAHCHNUTZUNG

Rechtspflichten von Stadtwerken lassen sich standardisieren. Stadtwerke betreiben Versorgung, Entsorgung, Deponien, Kläranlagen, Verkehrsbetriebe, Gas- und Wasserwerke. Sie liefern Strom, Gas und Wasser und befördern Personen. Risiken und Rechtspflichten gleichen sich und müssen deshalb zur präventiven Abwehr nur einmal in einem System ermittelt, geprüft, verlinkt und zum Wiederfinden gespeichert werden. Dieses einmal erstellte typische Pflichtenprofil kann in jedem Stadtwerk wiederverwendet werden. Nur die Pflichtenträger müssen individuell erfasst werden. Landesrecht und lokale Vorschriften sind anzupassen.

Im Compliance-Management-System „Recht im Betrieb“ wird die Branchenlösung für Stadtwerke standardisiert und zur Wiederverwendung im Speicher der Datenbank vorgehalten.

KOSTENSENKUNG DURCH GETEILTEN AUFWAND

Mit jeder Wiederverwendung  des gleichen Pflichtenprofils sinken die Grenzkosten für die Ersteinrichtung in einem Stadtwerk. Die einmal angefallenen Kosten werden unter den Stadtwerken geteilt. Gleiche Pflichten können in gleicher Weise aktualisiert werden.

Auch die Aktualisierungskosten sinken dadurch. Etwa 120 Arbeitstage müssten monatlich von jedem Unternehmen aufgewandt werden, um das Pflichtenprofil zu aktualisieren. Monatlich ändern sich statistisch und im Durchschnitt 10% aller Vorschriften. Gesammelt und gesichtet werden müssten alle außer Kraft getretenen Vorschriften, alle inhaltlich geänderten, alle mit Änderungen im Anwendungsbereich und schließlich alle neuen Rechtsvorschriften und zwar der EU, des Bundes und der sechzehn Bundesländer sowie der untergesetzlichen Technischen Regeln und der Unfallverhütungsvorschriften. Hinzu kommen Urteile der obersten Gerichte von BGH, BAG und BVerwG. Alle Änderungen müssten von jedem einzelnen Stadtwerk darauf geprüft werden, ob sie für das Unternehmen einschlägig sind.

Für alle Unternehmen aus 40 Branchen unter anderem auch für Stadtwerke aktualisieren RACK RECHTSANWÄLTE die Rechtsnormen und Rechtspflichten monatlich und zwar digital. Das Pflichtenprofil jedes Unternehmens wird in einen Algorithmus umgesetzt, der einschlägige von nichteinschlägigen rechtlichen Informationen unterscheiden kann und im Durchschnitt 60 % aller Änderungen automatisch herausfiltert, die nicht einschlägig im jeweils beratenen Unternehmen sind, ohne dass sie das einzelne Unternehmen erfassen, sichten und auswerten müsste. Um 60% reduziert sich im Durchschnitt dadurch der monatliche Compliance Aufwand. Der Aktualisierungsaufwand sinkt unternehmensintern auf insgesamt 6 bis maximal 8 Stunden und verteilt sich wiederum je nach Rechtsgebiet auf mehrere Beauftragte.

Arbeitsteilung , Mehrfachnutzung durch Standardisierung und Digitalisierung senken Aufwand und Kosten für Compliance.

Im Jahr  2022 wurden von unseren Anwälten 2.455 Gesetzesblätter von EU, Bund und 16 Bundesländern sowie 1.121 Fachzeitschriften aus 77 Rechtsgebieten gesichtet, ausgewertet und schließlich speziell auch für Stadtwerke automatisch mit Hilfe des Algorithmus gefiltert. Mit der Nutzung des gleichen Systems wird dieser Aktualisierungsaufwand auf eine Vielzahl von Nutzern verteilt. Nur so können Aufwand und Kosten geteilt und gesenkt werden.

RECHTLICHE VORTEILE DURCH ENTLASTUNG DER GESCHÄFTSLEITUNG

Nutzen Geschäftsleiter einer Branche einheitlich das gleiche Compliance-Management-System wird es zum Standard und zu der „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ nach § 276 Abs.2 BGB bei der Erfüllung ihrer Organisations- und  Legalitätspflicht. Kommt es trotzdem zu einem Rechtsverstoß, können sich Geschäftsleiter zu ihrer Entlastung darauf berufen, alles zur Erfüllung ihrer Organisationspflichten getan zu haben, was dem Standard eines Compliance-Systems bei Stadtwerken entspricht.

SYSTEMATISCHER ERFAHRUNGSAUSTAUSCH

Erfahrungen über Risikoverläufe bei Stadtwerken lassen sich über das gleiche System sammeln und austauschen. Nicht jedes  Stadtwerk muss eigene Erfahrungen mit branchentypischen Risiken sammeln, die sich zu Schäden entwickeln konnten, weil sie nicht früh genug erkannt oder nicht effektiv mit den geeigneten Gegenmaßnahmen präventiv abgewehrt werden konnten. Risiken zeigen sich nämlich nicht gleichzeitig bei allen Stadtwerken. Risiken werden erst durch Schadensereignisse erkennbar. Die Branchenerfahrungen über für Stadtwerke typische Risiken lassen sich in einem System sammeln, speichern und allen Branchenunternehmen verfügbar machen. Nicht jedes Unternehmen muss mit eigenen Erfahrungen „erst durch Schäden klug werden“. Branchentypische Risiken werden nicht mehr übersehen und früher und besser erkannt. Vermieden wird der Verfügbarkeitsfehler (Availability-Bias), wonach Risiken dann unterschätzt werden, wenn sie nicht als gesammelte Informationen aus dem Erfahrungsschatz einer Branche zur Verfügung stehen, sondern jedes Unternehmen nur auf die eigenen beschränkten Erfahrungen angewiesen ist.

Das Compliance-Management-System „Recht im Betrieb“ hat sich zu dem führenden und branchenübergreifenden Standardwerkzeug für ein effektives Compliance Management entwickelt. Mit 28 Jahren Erfahrung in der präventiven Rechtsberatung bieten RACK Rechtsanwälte praxisnahe Lösungen auf höchstem Niveau an.

Informationsmaterial

Weitere Informationen:

RACK Rechtsanwälte   

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Dr. Manfred Rack

RA, Rack Rechtsanwälte, Frankfurt. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Compliance- und Risikomanagement. Er ist Herausgeber des EDV-gestützten Managementsystems "Recht im Betrieb": Umwelt- und arbeitsschutzrechtliche Betriebsorganisation, Pflichtenmanagement für Vorstand, Geschäftsführer und Aufsichtsrat.

Dr. Manfred Rack
Rechtsanwalt

Teaserbild Mediathek © RACK Rechtsanwälte

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