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sorglosinternet.de ist die einfachste, sicherste, schnellste und flexibelste Art Ihren Gästen oder Bürgern Internet anzubieten – ohne Anmeldung für die Nutzer und ohne Haftungssorgen für den Betreiber.
sorglosinternet.de ist die einfachste, sicherste und schnellste Art Ihren Gästen oder Bürgern Internet anzubieten – ohne Anmeldung für die Nutzer und ohne Haftungssorgen für den Betreiber. Die sorglosbox schließt man einfach am bestehenden Netzwerk an. Vorhandene Hardware wie bspw. Access-Points können weiter genutzt werden. Online-Verwaltung, Marketing-Möglichkeiten und Statistik sind inklusive.

Rechtliche Anforderungen an Gäste-WLAN
In den Medien sind rechtliche Anforderungen an Gäste-WLAN immer wieder ein Thema. Die aktuelle Rechtslage ist dabei immer nur eine Momentaufnahme, die sich laufend durch neue Gesetze und Gerichtsurteile ändert. Den Überblick über die jeweils aktuelle Gesetzeslage zu behalten, Änderungen zu verfolgen und die daraus resultierenden neuen Anforderungen umzusetzen, ist ein Teil der Leistungen, die sorglosinternet im Rahmen seines WLAN-Services erbringt.

Eine professionelle Gäste-WLAN-Lösung, wie sie von sorglosinternet angeboten wird, bietet Rechtssicherheit. Der rechtskonforme Betrieb eines Gäste-WLAN erfordert die Einhaltung einer Vielzahl von Vorschriften. Zu beachten sind insbesondere die geltenden Gesetze und Verordnungen, wie bspw. das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Telemediengesetz (TMG), das IT-Sicherheitsgesetz, die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), der Verbraucher- und Jugendschutz und ggf. auch die Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV). Betreiber eines Gäste-WLANs sind rechtlich Betreiber eines öffentlichen Netzes und daher gegenüber Behörden auskunftspflichtig (§ 113 TKG). Durch sorglosinternet bleibt der Anschlussinhaber auch bei schweren Straftaten, wie bspw. Terrorismus, die mit der Störerhaftung oder Netzsperren nichts zu tun haben, außen vor. Anfragen der Behörden (bspw. eines LKAs oder des BKAs) kosten Zeit und sollten schnell und professionell bearbeitet werden. In einigen Fällen werden sogar Hausdurchsuchungen durchgeführt. Bei sorglosinternet werden Behördenanfragen qualifiziert, effektiv und vertraulich bearbeitet.

sorglosinternet ist bei der Bundesnetzagentur als WLAN- Zugangs-Provider registriert und erstellt regelmäßig Sicherheitskonzepte für die Einhaltung der aktuellen Auflagen.

Stehe ich als Anschlussinhaber trotz den Rechtsänderungen weiter im Zentrum der Ermittlungen?
Ja, denn Ermittlungsbehörden und Anwälten steht nichts anderes als die IP-Adresse zur Verfügung über die eine Rechtsverletzung oder Straftat begangen wurde, wie die Grafik veranschaulicht. Ohne professionellen Gäste-WLAN Anbieter führen Ermittlungen immer zum Anschlussinhaber, welcher weiterhin generell als Täter vermutet wird.

sorglosinternet bietet Rechtssicherheit
Mit sorglosinternet kannst Du ganz entspannt bleiben und Dich auf Dein Geschäft konzentrieren. Ändern sich rechtliche Anforderungen, dann setzt sorglosinternet die nötigen Änderungen zentral um. Durch die sorglos-IP-Adresse trittst Du als Standortinhaber mit Deiner Identität nicht in Erscheinung und bleibst auch bei Missbrauch Deiner Internetverbindung außen vor.

Weitere Informationen unter www.sorglosinternet.de

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