Finanzierung für Maßnahmen der Wassersicherstellung – Möglichkeiten aus Sicht des Bundes
©Wassertropfen_Anton Maltsev_AdobeStock
Unser Angebot
Trinkwasser ist überlebenswichtig für die Bevölkerung. Die gilt umso mehr in Krisenzeiten. Ausbau und Härtung der wasserwirtschaftlichen Infrastrukturen sind hierbei von zentraler Bedeutung. Der Bund unterstützt daher gezielt Maßnahmen zur Trinkwassernotversorgung.
Lernen Sie die Finanzierungshilfen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) kennen: Welche Ziele und Schwerpunkte verfolgt die Wassersicherstellung des Bundes? Welche Maßnahmen können durch kommunale Wasserversorger beantragt werden? Wie erfolgt die Abwicklung durch Bund und Länder? Erfahren Sie außerdem, wie die ersten Pläne des BBK zur Neukonzeption der Trinkwassernotversorgung aussehen. In unserer Web-Veranstaltung geben Ihnen Expert*innen aus dem BBK Einblicke in die Aktivitäten des Bundes zur Wassersicherstellung und stehen Ihnen für den direkten Austausch zur Verfügung.
Ihr Mehrwert
- Sie erhalten umfassende Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Wassersicherstellung.
- Sie lernen die Eckpunkte der Neukonzeption zur Trinkwassernotversorgung kennen.
- Sie können den Vertretern des BBK Ihre Fragen stellen.
Zielgruppe
Dieses VKU-Online-Event richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende von VKU-Mitgliedsunternehmen.
PROGRAMM
Begrüßung und Einführung
Nadine Steinbach, Bereichsleiterin Umweltpolitik Wasser/Abwasser, Abteilung Wasser, Abwasser und Telekommunikation, VKU e.V.
Technische Einführung in das Web-Seminar-Tool
VKU Akademie
- Was soll die Wassersicherstellung leisten?
- Wer hat welche Aufgaben im Rahmen der Erfüllung der Wassersicherstellung?
- Was sind Anlagen der Wassersicherstellung?
- Welche Rolle haben kommunale Unternehmen bei der Trinkwassernotversorgung
Ausblick: Wie soll das Gesamtkonzept der Trinkwasserversorgung zukünftig aussehen?
Dr. Ina Wienand (MSc GIS), Referat II.4 - Risikomanagement KRITIS, Schutzkonzepte KRITIS, Wassersicherstellung Abteilung II - Risikomanagement, Internationale Angelegenheiten Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn
- Welche Anlagen werden durch den Bund (teil-)finanziert?
- Wie beantrage ich Mittel des Bundes im Rahmen der Wassersicherstellung?
- Welche Pflichten erwachsen aus dem Verpflichtungsbescheid, z. B. für Planung, Bau und Betrieb/Unterhaltung der Anlagen
- Kann ich Anlagen der Wassersicherstellung in den Regelbetrieb einbinden?
Markus Lauten, Referat II.4 - Risikomanagement KRITIS, Schutzkonzepte KRITIS, Wassersi-cherstellung Abteilung II - Risikomanagement, Internationale Angelegenheiten Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn
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