VKU-Web-Seminar
23.08.2023 / 09:00 - 12:15 Uhr

Hinweisgeberschutzgesetz

Praktische und rechtssichere Umsetzung im Unternehmen
©fotofabrika / stock.adobe.com

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Unser Angebot

Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Mitarbeiter:innen zu schützen, die mögliche Missstände und Regelverstöße im Unternehmen anzeigen möchten, ohne dabei negative Konsequenzen oder gar Repressalien befürchten zu müssen. Das Gesetz betrifft alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden, was in einem Großteil der Unternehmen zu akutem Handlungsbedarf führt: Interne Prozesse müssen an die Vorgaben angepasst werden – sonst drohen Bußgelder. 
In diesem VKU-Web-Seminar erhalten Sie einen Überblick über das aktuelle Gesetz und erfahren anhand praxisnaher Beispiele, wie die neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen rechtsicher umgesetzt werden können. Praktiker und Rechtsexperten berichten, was bei der Einrichtung einer Meldestelle zu beachten ist und welche Auswirkungen das Gesetz für Ihre Personalabteilung hat.

Ihr Mehrwert

  • Sie gewinnen einen Überblick über die Gesetzeslage und erfahren welche Pflichten auf Arbeitgeber zukommen.
  • Branchenkollegen berichten aus der Praxis, was bei der Einrichtung einer Meldestelle zu beachten ist.
  • Rechtsexperten erläutern welche Folgen das Hinweisgeberschutzgesetz für die Abläufe in der Personalabteilung hat.

Zielgruppe

Das VKU-Web-Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte kommunaler Unternehmen aus den Bereichen Rechts- und Personalwesen sowie Compliance.

Programm

09:00
Herzlich willkommen

Begrüßung
Christian Sudbrock, Fachgebietsleiter Wirtschaftsrecht, VKU 

Technische Einführung in das Web-Seminar-Tool
VKU Akademie

Ausblick auf die Themen des VKU-Web-Seminars
Christian Sudbrock, Fachgebietsleiter Wirtschaftsrecht, VKU 

09:10
Hinweisgeberschutzgesetz im Überblick
  • Wer muss das Gesetz beachten und wen schützt es?
  • Welche Pflichten haben Arbeitgeber
    • Bei der Einrichtung von internen Meldestellen?
    • Beim Schutz von Hinweisgebern?
  • Was gilt für Kommunen und für kommunale Unternehmen?

Christian Sudbrock, Fachgebietsleiter Wirtschaftsrecht, VKU

10:00
Einrichtung einer Meldestelle – Erfahrungen aus der Praxis
  • Welche Arten von Meldekanälen gibt es? 
    • Welche Vor- und Nachteile haben diese?
    • Hat ein softwaregestütztes Meldesystem einen Nutzen?
    • Was ist bei der Einrichtung eines Meldesystems im Unternehmen zu beachten?
  • Was ist zu tun, wenn ein Hinweis eingeht?
    • Wie erfolgt die Kommunikation mit dem Hinweisgeber?
    • Wann sind interne Ermittlungen erforderlich und was ist dabei zu beachten?

Thomas Schütze, Leiter Compliance, Informationssicherheit, Datenschutz, EWE AG

10:45
Pause
11:00
Welche Folgen hat das Hinweisgeberschutzgesetz für die Abläufe in der Personalabteilung?
  • Umgang mit Hinweisgebern
    • Schutz vor Benachteiligungen
    • Möglichkeit arbeitsrechtlicher Maßnahmen aus anderen Gründen
  • Umgang mit Beschäftigten, die Gegenstand einer Meldung sind
    • Schutz oder Sanktionierung
  • Spannungsfeld Hinweisgeberschutz – Datenschutz
  • Mitwirkungsrechte des Betriebsrats

Dr. Martin Knaup, Partner, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB
Vanessa Talayman, Associate, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB

12:00
Q&A: Sie haben offene Fragen? Hier gehen wir gemeinsam in den Austausch.
12:15
Ende des VKU-Web-Seminars

Referent*innen

Christian Sudbrock
FBL Wirtschaftsrecht
Verband kommunaler Unternehmen
Thomas Schütze
Informationssicherheit & Datenschutz Konzern, Leiter Konzernkrisenstab
EWE Aktiengesellschaft
Dr. Martin Knaup
Compliance Officer
Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB
Vanessa Talayman
Associate
Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB

Sie haben noch Fragen?

Nach der Buchung

Nach erfolgreicher Buchung senden wir Ihnen zwei E-Mails zu: eine verbindliche Anmeldebestätigung und eine E-Mail mit Ihren Zugangslink zum digitalen „VKU-Eventroom“ via Clickmeeting. Überprüfen Sie bitte Ihren Spamfilter, sollte eine der E-Mails nicht angekommen sein.

Die Rechnung senden wir Ihnen in der Regel vier Tage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an die bei der Anmeldung angegeben E-Mail-Adresse.

Eine kostenfreie Stornierung Ihrer Anmeldung ist bis vier Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig.

Fragen? Unser Kundenservice ist gerne für Sie da. Alternativ können Sie auch unseren Support kontaktieren.

Norman Sternberg
Kundenmanager
Norman Sternberg
So geht's online

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Annette Schmitz
Senior Projektleiterin
Annette Schmitz

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