Novelle der Biostrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Unser Angebot
Seit dem 01.01.2022 erhalten u.a. Betreiber von größeren Biomasse-Heizkraftwerken und von größeren Biogasanlagen eine finanzielle Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nur noch dann, wenn die eingesetzte Biomasse nachhaltig erzeugt und zertifiziert ist. Bisher galten die Nachhaltigkeitskriterien sowie die Vorgaben für die Treibhausgaseinsparungen ausschließlich für flüssige Biobrennstoffe. Diese und weitere Neuerungen folgen aus der am 08.12.2021 in Kraft getretenen Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Damit gelten für Unternehmen, die Biomasse und Biomethan zur Stromerzeugung einsetzen, neue Regeln und Nachweispflichten zur Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und Vorgaben zur Treibhausgaseinsparung. In diesem VKU-Web-Seminar lernen Sie, was Sie als kommunaler Energieversorger, Abfall- oder Abwasserentsorger in Anbetracht dieser Neuerungen beachten müssen.
Ihr Mehrwert
- Sie erhalten u. a. Antworten auf die Fragen:
- Was ändert sich und für wen?
- Wer ist von der Nachhaltigkeitsverordnung betroffen?
- Erhalten Sie künftig noch eine finanzielle Förderung nach dem EEG?
- Welche Nachweispflichten gelten für Sie?
- Was tun, wenn ein Nachweis mangels anerkannter Zertifizierungssysteme nicht möglich ist?
- Inwieweit sind die Vorgaben auch für andere Pflichten relevant?
Zielgruppe
Das VKU-Web-Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte kommunaler Unternehmen, insbesondere aus den Bereichen Energie, Abfall- und Abwasserentsorgung.
PROGRAMM
Begrüßung
Dr. Jürgen Weigt, stellv. Bereichsleiter/Fachgebietsleiter Erneuerbare Energien, VKU
Technische Einführung in das Web-Seminar-Tool
VKU Akademie
Ausblick auf die Themen des Web-Seminars
Dr. Jürgen Weigt, stellv. Bereichsleiter/Fachgebietsleiter Erneuerbare Energien, VKU
- Sinn und Zweck der Novelle
- Welche Anlagenbetreiber sind betroffen?
- Welche Anforderungen an Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparung sind zu beachten?
- Notwendige Schritte für eine lückenlose Nachweisführung
René Walter, Rechtsanwalt Counsel, Becker Büttner Held (BBH)
- Besonderheiten bei Abfällen und Reststoffen
- Fristen und Übergangsregelungen
- Auswirkungen eines Verstoßes u.a. auf finanzielle Förderung nach dem EEG
- Relevanz für andere gesetzliche Vorgaben (z.B. Emissionshandelsverordnung 2030)
- Ausblick auf die Erneuerbare Energie Richtlinie (RED III)
René Walter, Rechtsanwalt Counsel, Becker Büttner Held (BBH)
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