VKU-Web-Seminar
12.05.2022 / 09:00 - 12:00 Uhr

Novelle der Biostrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Welche Änderungen mit der BioSt-NachV verbunden sind
©Andrei Merkulov - stock.adobe.com

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Unser Angebot

Seit dem 01.01.2022 erhalten u.a. Betreiber von größeren Biomasse-Heizkraftwerken und von größeren Biogasanlagen eine finanzielle Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nur noch dann, wenn die eingesetzte Biomasse nachhaltig erzeugt und zertifiziert ist. Bisher galten die Nachhaltigkeitskriterien sowie die Vorgaben für die Treibhausgaseinsparungen ausschließlich für flüssige Biobrennstoffe. Diese und weitere Neuerungen folgen aus der am 08.12.2021 in Kraft getretenen Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Damit gelten für Unternehmen, die Biomasse und Biomethan zur Stromerzeugung einsetzen, neue Regeln und Nachweispflichten zur Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und Vorgaben zur Treibhausgaseinsparung. In diesem VKU-Web-Seminar lernen Sie, was Sie als kommunaler Energieversorger, Abfall- oder Abwasserentsorger in Anbetracht dieser Neuerungen beachten müssen.

Ihr Mehrwert

  • Sie erhalten u. a. Antworten auf die Fragen:
  • Was ändert sich und für wen?
  • Wer ist von der Nachhaltigkeitsverordnung betroffen?
  • Erhalten Sie künftig noch eine finanzielle Förderung nach dem EEG?
  • Welche Nachweispflichten gelten für Sie?
  • Was tun, wenn ein Nachweis mangels anerkannter Zertifizierungssysteme nicht möglich ist?
  • Inwieweit sind die Vorgaben auch für andere Pflichten relevant?

Zielgruppe

Das VKU-Web-Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte kommunaler Unternehmen, insbesondere aus den Bereichen Energie, Abfall- und Abwasserentsorgung.

PROGRAMM

09:00
Herzlich willkommen

Begrüßung
Dr. Jürgen Weigt, stellv. Bereichsleiter/Fachgebietsleiter Erneuerbare Energien, VKU

Technische Einführung in das Web-Seminar-Tool
VKU Akademie

Ausblick auf die Themen des Web-Seminars
Dr. Jürgen Weigt, stellv. Bereichsleiter/Fachgebietsleiter Erneuerbare Energien, VKU

09:10
Die neue Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (Biost-NachV) – Teil I
  • Sinn und Zweck der Novelle
  • Welche Anlagenbetreiber sind betroffen?
  • Welche Anforderungen an Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparung sind zu beachten?
  • Notwendige Schritte für eine lückenlose Nachweisführung

René Walter, Rechtsanwalt Counsel, Becker Büttner Held (BBH)

10:10
Pause
10:30
Die neue Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (Biost-NachV) – Teil II
  • Besonderheiten bei Abfällen und Reststoffen
  • Fristen und Übergangsregelungen
  • Auswirkungen eines Verstoßes u.a. auf finanzielle Förderung nach dem EEG
  • Relevanz für andere gesetzliche Vorgaben (z.B. Emissionshandelsverordnung 2030)
  • Ausblick auf die Erneuerbare Energie Richtlinie (RED III)

René Walter, Rechtsanwalt Counsel, Becker Büttner Held (BBH)

11:30
Q&A: Sie haben offene Fragen? Hier gehen wir gemeinsam in den Austausch.

Hier können Sie aktiv werden: Gestalten Sie diesen Programmpunkt mit, indem Sie ihre individuellen Fragen im Vorfeld oder direkt live an uns richten.

12:00
Ende des VKU-Web-Seminars

Referent*innen

Jürgen Weigt
Fachgebietsleiter Erneuerbare Energien
Verband kommunaler Unternehmen e. V.
Dr. Martin Gehring
Fachgebietsleiter Abfallbehandlung, Klima- und Ressourcenschutz
VKU e.V.
René Walter
Rechtsanwalt Counsel
Becker Büttner Held (BBH)

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Die Rechnung senden wir Ihnen in der Regel vier Tage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an die bei der Anmeldung angegeben E-Mail-Adresse.

Eine kostenfreie Stornierung Ihrer Anmeldung ist bis vier Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig.

Fragen? Unser Kundenservice ist gerne für Sie da. Alternativ können Sie auch unseren Support kontaktieren.

So geht's online

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Tabea Hrascanec
Kundenservice
Tabea Hrascanec

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