Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und seine Änderungen
Unser Angebot
Seit dem 1. Dezember 2021 ist die Telekommunikationsgesetz (TKG)-Novelle in Kraft getreten und hat zahlreiche Änderungen zur Folge. Änderungen betreffen die Marktregulierung, den Kundenschutz, gebäudeinterne Glasfasernetze und das viel diskutierte Recht auf schnelles Internet. Die Neuerungen zum Wegerecht und Informationspflichten betreffen auch kommunale Unternehmen, die noch nicht im Bereich Glasfaser aktiv sind. Auf unserem VKU-Web-Seminar geben Ihnen Expert*innen aus Recht und kommunaler Praxis einen Überblick zu den zentralen Neuerungen und welchen Einfluss diese auf Ihre Unternehmenspraxis haben werden.
Ihr Mehrwert
- Erhalten Sie eine Übersicht der entscheidenden gesetzlichen Neuerungen, die auf Sie und Ihr Unternehmen zukommen.
- Lernen Sie, wie Sie die Änderungen gewinnbringend in Ihre Unternehmenspraxis integrieren können.
- Diskutieren Sie mit Expert*innen, wie die zukünftige Regulierung von Breitbandnetzen aussieht.
Zielgruppe
Das VKU-Web-Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich Telekommunikation kommunaler Unternehmen, die sich einen Überblick zu den gesetzlichen Neuregelungen verschaffen möchten.
PROGRAMM
Begrüßung
Sören Pinnekamp, Referent Telekommunikation, VKU
Technische Einführung in das Web-Seminar-Tool
VKU Akademie
Ausblick auf die Themen des Web-Seminars
Sören Pinnekamp, Referent Telekommunikation, VKU
- Rechtliche und regulatorische Vorgaben
- Anreize für Innovationen und Investitionen
- Überblick der Neuerungen der TKG-Novelle vom 1.2.2021
Sören Pinnekamp, Referent Telekommunikation, VKU
- Transparenz und bessere Vergleichbarkeit als neues Ziel
- Regelungen bei Vertragslaufzeiten
- Möglichkeiten bei der Minderung von Zahlungen
- Klärung der unbestimmten Begriffe „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung“ bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Internetzugängen
- Was es beim Anbieterwechsel zu beachten gibt
Nadine Serwotka, Rechtsanwältin, Rödl&Partner
- Rechtsanspruch und Universaldienst in einem?
- Über die Rechtsverordnung der BNetzA zu den technischen Mindestanforderungen des Universaldienstes
- Was kommt auf kommunale Unternehmen zu?
Fabian Hollwitz, Referent, Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
- Verwendung verschiedener Verlege-Techniken
- One-Stop-Shop Genehmigungsverfahren
- Die Mitnutzung gebäudeinterner Netze
- Baustellenkoordinierung / Mitverlegung
- Drahtlose Zugangspunkte
Dr. Henrik Bremer, Geschäftsführer, Fachanwalt für Steuerrecht | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater, WIRTSCHAFTSRAT RECHT
- Was ändert sich bei der Umlagefähigkeit von Investitionen der gebäudeinternen Glasfasernetze auf die Mietnebenkosten?
Wolf Buchholz, Referent Recht der Digitalisierung, VKU
Referent*innen
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Die Rechnung senden wir Ihnen in der Regel vier Tage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an die bei der Anmeldung angegeben E-Mail-Adresse.
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