Nachhaltigkeitsdaten als Schlüssel zur Finanzierung der Energiewende
Die neuen ESG-Regularien für Banken und Unternehmen lassen sich nutzen, um Finanzierungsvorhaben effizienter zu realisieren. Stadtwerke, Unternehmen sowie Banken können die Chancen der EU–Nachhaltigkeitsrichtlinie und EU-Taxonomie gemeinsam nutzen. Sponsored Post von IKB Deutsche Industriebank AG
Rund 190 Milliarden Euro sind laut Bundesbank nötig, um die nachhaltige Transformation und die
Energiewende zu gestalten. Zum Vergleich: Bisher liegt das Finanzierungsvolumen in Deutschland jährlich bei 140 bis 160 Milliarden Euro. Eine gemeinsame Kraftanstrengung von Unternehmen und Finanzierern ist notwendig, um Finanzierungsprojekte zu realisieren. Stadtwerke und Unternehmen haben jetzt die Chance, die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie und die EU-Taxonomieverordnung in ihrem Sinne zu nutzen.
Unterschiedliche Regularien zusammenbringen
Ab dem 01. Januar 2025 werden Unternehmen nach der neuen Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) berichtspflichtig. Sie müssen dann zum Beispiel kontinuierlich Daten zum CO2-Ausstoß oder zum genutzten
Strommix erheben. Ab 2026 werden erstmals standardisierte Nachhaltigkeitsberichte aus verschiedenen Branchen der deutschen Wirtschaft vorliegen. Letztlich vereinheitlicht die CSRD, was Unternehmen in den letzten Jahren bereits vorangetrieben haben. Für den Finanzsektor jedoch stellt diese Vereinheitlichung einen entscheidenden Vorteil dar.
Banken sind bereits seit der 7. MaRisk Novelle verpflichtet, Nachhaltigkeitskriterien zu prüfen. Sie müssen beispielsweise erheben, wie hoch die finanzierten Emissionen sind. Das trifft unter anderem auf Geschäfts- und Risikostrategien, Risikomanagementprozesse und Kreditprozesse zu. Diese Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken erforderte bisher viel manuellen Aufwand von Banken, da Unternehmensdaten nicht standardisiert erhoben wurden.
Bisher ist es in der Praxis so, dass Unternehmen eine Reihe von Einzelfragen aus dem
ESG-Bereich beantworten müssen. Jeder fehlende Datensatz wird bankenseitig zunächst negativ bewertet. Die vorhandenen Daten fließen in den Kreditprüfungsprozess ein. Banken erstellen, basierend auf diesem Wissen, ein Impact-Rating oder einen Nachhaltigkeits-Score. Für jede zweite Bank, so eine Bertelsmann-Studie, beeinflussen ESG-Kriterien sowohl die Kreditentscheidung als auch den Zinssatz einer
Finanzierung.
Nachhaltigkeitsrisiken werden derzeit vor allem im Rahmen des Management-Ratings identifiziert. Es gibt beispielsweise Abschläge, wenn der Eindruck entsteht, dass das Management keine zukunftsfähige,
nachhaltige Vision für das eigene Unternehmen aufzeigen kann. Das bedeutet nicht, dass Industrien, die als Umweltsünder gelten, kategorisch ausgeschlossen werden. Vielmehr sollte die Geschäftsführung strategisch prüfen, wie - betriebswirtschaftlich sinnvoll - die niedrigsten Emissionen und der Weg zur
Klimaneutralität erreicht werden können.
Standardisierung führt zu erheblicher Effizienzsteigerung
Die CSRD bietet Banken ab 2026 erstmals die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsthemen automatisiert in die
Kreditbewertung einfließen zu lassen. Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen können dann mittels künstlicher Intelligenz ausgewertet werden. Dies bietet die Chance, die Bewertungsdauer von Finanzierungsanfragen erheblich zu verkürzen und besonders fortschrittlichen Unternehmen die besten
Konditionen anzubieten.
Die Etablierung von Nachhaltigkeits-Reportings wird langsam vorangehen. Ein Zeitversatz von einem Jahr ist erwartbar, da die 2025er-Zahlen erst 2026 berichtet werden. Künftig werden Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen jedoch standardisiert und damit so einfach verfügbar sein wie Bonitätsdaten. Spezialisierte Unternehmen und Auskunfteien entwickeln bereits automatisierte Verfahren zur Auswertung von Nachhaltigkeitsberichten für ihre Bewertungen. Künftig kann dann beispielsweise bei der Schufa neben der Bonität auch der Nachhaltigkeits-Score abgerufen werden. Auch beim IKB Finanzierungsmarktplatz ist zu erwarten, dass wir Banken in Zukunft ein standardisiertes ESG-Rating zur Kreditanfrage mitliefern.
Dadurch gestalten wir Prüfprozesse effizienter.
Anreize auch in der Fördermittelgestaltung zu erwarten
Der politische Wille und die ökologische Notwendigkeit einer grünen Transformation werden sich auch auf die Fördermittelgestaltung auswirken. Es ist beispielsweise erwartbar, dass die KfW ihre Programmkreditbedingungen anpassen wird. Etwa durch die Aufnahme von Mindestscores in bestimmten Kategorien. Förderungen sind dabei nicht nur im E von ESG zu erhalten. Sie zahlen in der Regel auch auf weitere Nachhaltigkeitsdimensionen ein.
Trotz des aktuellen Fokus auf Umweltaspekte und CO2-Einsparungen sollten auch die anderen
ESG-Dimensionen berücksichtigt werden. Dabei sollte es das Ziel sein, über klassische Kriterien wie
Führungsdiversität und angemessene Bezahlung hinauszugehen. Als Stadtwerk lohnt es sich zum Beispiel, darüber nachzudenken, eine Subventionierung von Energiepreisen in Sozialwohnungen in den Strompreis einzurechnen.
Finanzierung zeichnet den Weg
Trotz jahrzehntelanger Erfahrung in der Finanzierung von Energieeffizienz stellt die CSRD für Banken eine grundlegende Veränderung dar. Die Kombination aus regulatorischen Anforderungen, Standardisierung im Reporting und einem steigenden Finanzierungsbedarf ermöglicht es Banken, die grüne Transformation mitzugestalten. Banken werden stärker einen Weg nach vorne zeichnen, weil sie finanzierte Emissionen berichten müssen. Dabei ist nicht der absolute Betrag, sondern die relative Verbesserung auch im Branchenvergleich entscheidend. Jede Bank muss evaluieren, welche Projekte finanzierbar sind und wie sie ihr Portfolio anhand von ESG-Kriterien steuert und optimiert. Stadtwerke und Unternehmen können dies in der Aufbereitung der Finanzierungsvorhaben nutzen und sich so die besten Konditionen sichern.
Am 6. November sind wir als Partner bei der VKU-Finanzierungskonferenz 2024 in Frankfurt am Main mit dabei! Sind Sie auch vor Ort?
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